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Neues aus dem Bundesministerium für Gesundheit

Hausärztinnen und Hausärzte für ein gutes Gesundheitssystem unverzichtbar.
Hausarztverträge müssen Gebot der Gleichbehandlung in der Ärzteschaft folgen. , zum Schwerpunkt: Gesundheit - 14. Juli 2010
Das deutsche Gesundheitssystem ist eines der besten in der Welt. Und Kern der exzellenten medizinischen Versorgung ist die gute Arbeit, die von den Hausärztinnen und Hausärzten jeden Tag für die Patientinnen und Patienten geleistet wird. In Wertschätzung dieser Verdienste macht sich Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler dafür stark, dass das Engagement und der Einsatz der Hausärztinnen und Hausärzte öffentlich stärker gewürdigt wird.

Bundesgesundheitsminister Rösler kämpft dafür, dass der Arztberuf – gerade auch im ambulanten Bereich – wieder attraktiver wird, um das hervorragende medizinische Versorgungsniveau in den Städten und auf dem Land gleichermaßen zu erhalten. Bei den erforderlichen Maßnahmen geht es längst nicht nur um die Honorierung. So ist es den Hausärztinnen und Hausärzten selbst mit am wichtigsten, dass die als Behinderung ihrer Arbeit empfundene Zwangsbürokratie zurückgedreht wird. Hier haben sie die volle Unterstützung des Ministers.

Gleichwohl sieht der Bundesgesundheitsminister auch bei der Honorierung Ungleichgewichte, die korrigiert werden müssen. Deshalb setzt sich der Minister gegenüber der Selbstverwaltung der Ärzteschaft dafür ein, dass Grundleistungen – wie etwa Patientengespräche und Hausbesuche – fairer honoriert werden. Hier ist die derzeitige Situation sehr unbefriedigend. Die angestrebten Verbesserungen sollen dann allen Hausärztinnen und Hausärzten und damit auch ihren Patientinnen und Patienten zugute kommen.

Bei aller Anstrengung, die Qualität der hausärztlichen Versorgung zielgenau zu stärken, darf eine verantwortungsvolle Politik – gerade im Hinblick auf das Milliardendefizit der gesetzlichen Krankenversicherung 2011 – ihre Augen vor den absehbaren Ausgabensteigerungen nicht verschließen. Jeder Euro im Gesundheitswesen muss dort ankommen, wo er wirklich gebraucht wird. Es muss also effizienter werden. Und das geht nur durch mehr Wettbewerb. Das heißt aber auch, dass die Krankenkassen nicht mehr – wie heute vorgeschrieben – dazu gezwungen sind, Hausarztverträge abzuschließen, die von den Kosten über dem Niveau der Kollektivverträge liegen.

In einer Zeit, in der alle – Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Steuerzahler und Leistungserbringer – ihren Beitrag zur Absicherung des hervorragenden Gesundheitssystems leisten müssen, würde es keiner tolerieren, wenn einzelne Gruppierungen von dieser Gemeinschaftsanstrengung ausgenommen werden. Der Bundesgesundheitsminister will den Hausärztinnen und Hausärzten kein Geld nehmen. Für bestehende Verträge gibt es Bestandsschutz. Die Koalition hat sich gleichwohl darauf verständigt, dass sich die Vergütung der hausärztlichen Versorgung in Zukunft an der normalen ärztlichen Versorgung orientieren soll. Denn es gilt der Grundsatz: Gleiche Leistung darf nicht unterschiedlich honoriert werden. Dies dient nicht zuletzt der Geschlossenheit der Deutschen Ärzteschaft.

Zahlen und Fakten zur Gesundheitswirtschaft

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Zukunftskongress Gesundheitswirtschaft
Bundesgesundheitsminister Rösler: Eine florierende Gesundheitswirtschaft ist ein Stück Zukunftssicherung
 

In der deutschen Gesundheitswirtschaft arbeiten schon heute rund 4,6 Millionen Menschen in einer Vielzahl unterschiedlichster Berufe. Das entspricht 11,5 Prozent aller Beschäftigten. Mit dem Kongress möchte das Ministerium auf die herausragend gute Position vieler deutscher Unternehmen der Gesundheitswirtschaft in der Welt aufmerksam machen ? und den Blick darauf lenken, welches große Zukunftspotenzial in der Gesundheitswirtschaft steckt.

1. Anhebung der ambulanten Pflegesachleistungen bis zu monatlich

  • in Pflegestufe I von 420 € auf 440 €
  • in Pflegestufe II von 980 € auf 1.040 €
  • in Pflegestufe III von 1.470 € auf 1.510 €

2. Anhebung des Pflegegeldes monatlich

  • in Pflegestufe I von 215 € auf 225 €
  • in Pflegestufe II von 420 € auf 430 €
  • in Pflegestufe III von 675 € auf 685 €

3. Anhebung der Pflegeaufwendungen im Rahmen der so genannten Verhinderungspflege für bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr bis zu

bei Pflegevertretung durch nahe Angehörige:

  • in Pflegestufe I von 215 € auf 225 €
  • in Pflegestufe II von 420 € auf 430 €
  • in Pflegestufe III von 675 € auf 685 €

    bei Pflegevertretung durch sonstige Personen in allen 3 Pflegestufen:

    von 1.470 € auf 1.510 €

4. Kurzzeitpflege bis zu jährlich in allen 3 Pflegestufen

von 1.470 € auf 1.510 €

5. Teilstationäre Tages- und Nachtpflege bis zu monatlich

  • in Pflegestufe I von 420 € auf 440 €
  • in Pflegestufe II von 980 € auf 1.040 €
  • in Pflegestufe III von 1.470 € auf 1.510 €

6. Vollstationäre Pflege pauschal monatlich

in Pflegestufe III von 1.470 € auf 1.510 €

  • in Härtefällen von 1.750 € auf 1.825 €

Die vollstationären Sachleistungebeträge der Pflegestufen I und II sowie alle weiteren hier nicht aufgeführten Leistungen bleiben unverändert.

Rechengrößen in der Sozialversicherung

Auf Grund der Rechtsverordnung für die Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2010 erhöht sich die allgemeine Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitnehmer von 48.600 Euro im Jahr 2009 auf 49.950 Euro im Jahr 2010 in den alten und neuen Bundesländern. Die besondere Versicherungspflichtgrenze (Bestandsschutz) für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren, erhöht sich gemäß dieser Rechtsverordnung von 44.100 Euro im Jahr 2009 auf 45.000 Euro im Jahr 2010.

Für familienversicherte Angehörige von Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherungen erhöht sich der Grenzwert bis zu dem die beitragsfreie Familienversicherung durchgeführt wird. Das zulässige Gesamteinkommen erhöht sich von 360 Euro im Jahr 2009 auf 365 Euro im Jahr 2010. Für geringfügig Beschäftigte bleibt es bei einem zulässigen Gesamteinkommen von 400 Euro für die beitragsfreie Familienversicherung. Bei einem Gesamteinkommen oberhalb dieser Grenzen ist die beitragsfreie Familienversicherung für die betroffenen Personen nicht durchführbar.

Insolvenzfähigkeit aller Krankenkassen

Bislang waren nur Kassen unter Bundesaufsicht insolvenzfähig. Zum 1. Januar 2010 wurden auch die Krankenkassen insolvenzfähig, die unter der Aufsicht der Länder stehen. Diese Ungleichbehandlung wurde damit aufgehoben. Alle Kassen müssen seit diesem Zeitpunkt ihre Bücher nach einheitlichen und gleichen Vorschriften führen, die stärker an das Handelsgesetzbuch angepasst sind. Das erhöht die Transparenz.

Die Krankenkassen werden verpflichtet, für ihre Versorgungszusagen an die Beschäftigten ein ausreichendes Deckungskapital im Zeitraum von längstens 40 Jahren zu bilden. Im Interesse der Versicherten und der Beschäftigten gelten gesetzliche Maßnahmen, um eine Insolvenz oder Schließung einer Kasse zu vermeiden. Dazu gehören freiwillige vertragliche Regelungen über Finanzhilfen innerhalb der Krankenkassen der Kassenart und finanzielle Hilfen zur Fusionen durch den Spitzenverband.

Sicherstellungszuschläge für die vertragszahnärztliche Versorgung

Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 trat der § 105 Abs. 5 SGB V in Kraft. Danach gelten seit diesem Zeitpunkt die Regelungen zur Zahlung von Sicherstellungszuschlägen nur noch für die vertragszahnärztliche Versorgung. Bislang konnten Sicherstellungszuschläge an Vertragsärzte in Gebieten oder Teilen von Gebieten gezahlt werden, für die der Landessauschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Unterversorgungsfeststellung bzw. eine Feststellung getroffen hat, dass ein zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf besteht. Hintergrund der Änderung ist, dass im Rahmen der Reform des vertragsärztlichen Vergütungssystems ab dem Jahr 2010 eine Steuerung des ärztlichen Niederlassungsverhaltens über Preisanreize vorgesehen wurde.

 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit 


Bürger-Hotline des Ministeriums

Das Bundesministerium für Gesundheit bietet eine kostenlose Nummer an, unter der sich Bürgerinnen und Bürger zur „Influenza A/H1N1" informieren können. Das Bundesgesundheitsministerium reagiert damit auf den hohen Informationsbedarf in der Bevölkerung.

Die Nummer der Bürger-Hotline ist zur Zeit unter

0800 44 00 55 0

  • montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zu erreichen.  

     Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

  • Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erreichen Sie von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr (0,14 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz) unter folgenden Telefonnummern:

    018 05 - 99 66-01
    Fragen zum Versicherungsschutz

    018 05 - 99 66-02
    Fragen zur Krankenversicherung

    018 05 - 99 66-03
    Fragen zur Pflegeversicherung

    018 05 - 99 66-09
    Fragen zur gesundheitlichen Prävention

    01805 - 9966-07
    Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service
    Schreibtelefon


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